Ist der Projektpartner an mehreren Standorten eines Landes aktiv, können mehrere Stationen in das Projekt eingebunden werden. Wichtig ist dabei, dass die verschiedenen Stationen an das gleiche Projekt angebunden sind. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Einbindung mehrerer Standorte hin und spezifizieren Sie, welche Aktivitäten jeweils an welchem Standort vorgenommen werden.
Die Versicherung ausreisender Projektmitarbeiter liegt in der Verantwortung des Zuschussempfängers und sollte mit der verantwortlichen deutschen Projektleitung besprochen werden. Eine Krankenversicherung der Reisenden ist, sofern im Finanzplan berücksichtig, abrechenbar.
Es finden regelmäßig Austausch- und Netzwerktreffen mit den Projektteilnehmenden statt. In unserem Veranstaltungskalender sehen Sie, wann das nächste Treffen geplant ist. Vor den Veranstaltungen erhalten alle eingeladenen Partner eine Information per E-Mail. Als Mitglied der globalen ESTHER Allianz unterstützen wir Sie gerne bei der Vernetzung mit Partnerinstitutionen über die Initiative hinaus. Hier finden Sie eine Übersicht der Partnerschaftsprojekte der ESTHER Mitglieder. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen dazu.
Derzeit ist das Förderprogramm thematisch offen. Eine Übersicht unserer laufenden Partnerschaften finden Sie in unserer Partnerschaftsdatenbank. Zukünftig sind thematische Schwerpunkte in Förderrunden jedoch möglich. Die Voraussetzungen für unsere anstehenden Ausschreibungsrunden finden Sie immer zu Ausschreibungsbeginn auf unserer Webseite.
Unser Förderprogramm setzt voraus, dass Sie bereits einen Partner für Ihr gemeinsames Projekt gefunden haben. Gerne können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen und wir beraten Sie zu möglichen Partnerschaften. In unserem Programm werden auch neue Partnerschaften gefördert.
Angaben zu zeitlichen Abläufen nach Einreichen Ihrer Bewerbung finden Sie unter Projektablauf. In dem Prozess sind Verzögerungen möglich. Darum bitten wir, von Nachfragen abzusehen. Alle Projekte erhalten die Bescheide zeitgleich und in Schriftform per E-Mail, eine telefonische Auskunft hierüber ist nicht möglich.
Das Förderprogramm Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika fördert Gesundheitspartnerschaften in Sub-Sahara-Afrika. Das Förderprogramm Gesundheitspartnerschaften Global ist weltweit in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen gemäß der OECD DAC Kriterien tätig. Eine Übersicht unserer Partnerschaftsprojekte finden Sie hier.
Gefördert werden Partnerschaftsprojekte mit bis zu 50.000 Euro für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren (vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit). Eine Folgeförderung ist möglich.
Ja, innerhalb einer langfristig angelegten Partnerschaft zwischen zwei oder mehr Organisationen können mehrere Projekte gleichzeitig gefördert werden. Dabei müssen die Projekte eindeutig voneinander abgrenzbar sein, d.h. sowohl das angestrebte Ziel als auch die umzusetzenden Maßnahmen dürfen sich nicht überschneiden. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt auf andere Förderungen hin, um eine Doppelförderung auszuschließen.
Nein, denn die Initiative Klinikpartnerschaften dient der Förderung langfristig angelegter Partnerschaften zwischen deutschen Organisationen des Gesundheitssektors und Partnern in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Wenn Sie sich für eine Hochschulpartnerschaft, Fortbildungsveranstaltung, Famulatur oder ein praktisches Jahr interessieren, finden Sie vielleicht eine passende Fördermöglichkeit über das DAAD-Förderprogramm „PAGEL – Partnerschaften für den Gesundheitssektor in Entwicklungsländern“. Informieren Sie sich hier über das Programm.
Flugbuchungen können bereits vor Vertragsbeginn erfolgen, die Kosten können jedoch nur erstattet werden, wenn die Reise innerhalb der Vertragslaufzeit stattfindet (Belegdatum).
Fördermittel können von den deutschen Antragstellern nicht weitergegeben werden. Als Vertragspartner ist der deutsche Partner auch für die finanzielle Abwicklung des Projektes verantwortlich.
Auch ältere Belege können am Ende mit der Schlussrechnung noch nachgereicht werden. Wichtig ist jedoch, dass die Kosten innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sind.
Wir unterstützen Ihr ehrenamtliches Engagement. Grundsätzlich können keine Personalkosten gefördert werden. Honorare (keine Gehälter) für Dritte können in sehr begrenztem Umfang für die Vorbereitung und Durchführung von Trainings unter der Rubrik „Trainingskosten“ abgerechnet werden. In diesem Fall muss der deutsche Partner einen Vertrag mit der dritten Institution unterzeichnen. Die Rechnung über die entsprechende Leistung kann dann – nachdem sie vom deutschen Partner beglichen wurde – von der GIZ erstattet werden. Die GIZ leistet jedoch keine direkten Zahlungen an Dritte.
Nein, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die bis zum Bewerbungsschluss über unser Antragsportal vollständig eingereicht wurden. Ist die Frist bereits überschritten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung in der nächsten Förderrunde.
Ja, innerhalb einer langfristig angelegten Partnerschaft zwischen zwei oder mehr Organisationen können mehrere Projekte gleichzeitig gefördert werden. Dabei müssen die Projekte eindeutig voneinander abgrenzbar sein, d.h. sowohl das angestrebte Ziel als auch die umzusetzenden Maßnahmen dürfen sich nicht überschneiden. Der deutsche Partner sollte dies bei der Antragstellung unbedingt vermerken, um eine Doppelförderung auszuschließen.
Nein, der Finanzplan bezieht sich ausschließlich auf die beantragten Fördermittel. Angaben zu eigenen Zuschüssen können im Projektantrag unter dem Absatz „Eigenbeteiligung“ gemacht werden.
Der Zeitraum zwischen der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zum Vertragsabschluss kann bis zu acht Monate dauern. Es ist daher sinnvoll, mit der genauen Planung und Durchführung erst zu beginnen, wenn der Vertrag und die finalen Daten vorliegen. Bitte beachten Sie, dass keine Kosten abgerechnet werden können, die vor dem vertraglich vereinbarten Projektstart entstanden sind.
Die Ausschreibungen für das Förderprogramm Gesundheitspartnerschaften Global erfolgen zweimal im Jahr. Tragen Sie sich gerne in unseren Newsletter ein, um über den Start der neuen Bewerbungsrunde informiert zu werden. Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie außerdem auf unserer Webseite.
Sollten die Formulare die zulässige Größe des Antragsportals übersteigen, können Sie diese mit einem PDF-Konverter (z.B. free pdf convert) verkleinern, sodass sie die zulässige Größe erreichen. Beim Einscannen von Dokumenten kann auch eine geringere Auflösung gewählt werden, um die Kapazität nicht zu übersteigen.
Die Initiative bietet derzeit zwei Förderprogramme an: Gesundheitspartnerschaften Global und Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika. Informieren Sie sich gerne auf unserer Seite über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der jeweiligen Förderprogramme.
Neben den beiden Förderprogrammen Gesundheitspartnerschaften Global und Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika der Initiative Klinikpartnerschaften finanziert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung außerdem das PAGEL Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), welches ebenfalls Gesundheitspartnerschaften weltweit fördert. Informieren Sie sich hier über das PAGEL Programm. Gemeinsam decken die drei Programme ein breites Spektrum an möglichen Partnern, Themenschwerpunkten und Regionen ab.
Die Initiative bietet derzeit zwei Förderprogramme an: Gesundheitspartnerschaften Global und Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika. Gesundheitspartnerschaften Global fördert weltweit bestehende und neue Partnerschaften zwischen Organisationen zu verschiedenen Gesundheitsthemen. Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika fördert bereits etablierte Partnerschaften mit Kliniken und Krankenhäusern in Afrika zu einem regelmäßig wechselnden Themenschwerpunkt. Informieren Sie sich auf den Förderprogrammseiten, um herauszufinden, welches Förderprogramm zu Ihnen passt.
Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung langfristig angelegter, nachhaltiger Partnerschaften, die einen Beitrag zur Stärkung von Gesundheitssystemen leisten. Die Partnerschaften tragen durch Wissensaustausch zur Verbesserung der Gesundheitsdienste in den Partnerorganisationen in Ländern mit niedrigem und mittleren Einkommen bei.
Die Initiative unterstützt durch ihre Förderprogramme neue und etablierte Partnerschaftsprojekte hinsichtlich der Vernetzung, des fachlichen Austauschs, der Kapazitätsförderung und der Qualitätssicherung. Durch die Weiterbildung von Fachkräften, angewandte Forschung und die Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur tragen wir zur Verbesserung der Gesundheitsdienste in unseren Partnerländern bei. Unsere Partnerschaften sind ein wirksames Instrument, um Wissenstransfer zwischen Gesundheitsfachkräften zu ermöglichen und Gesundheitseinrichtungen langfristig zu stärken. Klinikpartnerschaften nutzen Ansätze des Peer-to-Peer-Lernens und arbeiten mit ihren Partnern auf Augenhöhe. Dabei werden Ziele und Vorgehensweise gemeinsam erarbeitet, Entscheidungen miteinander getroffen und offene Kommunikationsstrukturen aufgebaut. Wir legen dabei Wert auf Transparenz, Nachhaltigkeit und die Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter sowie Menschen mit Behinderungen.
Gesundheitseinrichtungen in Ländern mit niedrigem und mittleren Einkommen gemäß der OEC DAC Kriterien, die öffentliche Gesundheitsleistungen erbringen. Dazu gehören zum Beispiel Universitätskliniken, Krankenhäuser, Medizinische Aus- und Fortbildungsinstitutionen, Gesundheitszentren aber auch Nicht-Regierungsorganisationen, die öffentliche Gesundheitsleistungen erbringen.
Bei dem Förderprogramm Gesundheitspartnerschaften Global können sich deutsche, öffentlich-rechtliche Gesundheitseinrichtungen, wie Universitätskliniken, Krankenhäuser und gemeinnützige Organisationen mit Gesundheitsbezug, wie Vereine gemeinsam mit ihrem Partner bewerben. Der deutsche Partner ist offizieller Antragsteller und bei positivem Bescheid auch Vertragspartner für den Zuschuss.
Bei dem Förderprogramm Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika können sich deutsche, öffentlich-rechtliche Gesundheitseinrichtungen, Bundesinstitute und Forschungseinrichtungen bewerben. Bei dem Förderprogramm Gesundheitspartnerschaften Global können sich deutsche, öffentlich-rechtliche Gesundheitseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Gesundheitsbezug, z.B. Vereine bewerben.
Ihre Bewerbung muss über unser Antragsportal online bei uns eingereicht werden. Alle benötigten Bewerbungsunterlagen werden Ihnen im Antragportal zur Verfügung gestellt. Die vorgegebenen Formate sollten dabei unbedingt eingehalten werden. Eine genaue Anleitung zur Bewerbung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass sich die Bewerbungsunterlagen in jeder Runde verändern können. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die aktuellen Formate verwenden.
Die Initiative wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Else Kröner-Fresenius-Stiftung finanziert und begleitet. Fachlich unterstützt wird sie vom Bundesministerium für Gesundheit und der Weltgesundheitsorganisation. Für die Umsetzung ist die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH verantwortlich.
Nach Vertragsunterzeichnung reicht der Zuschussempfänger einen Mittelbedarfsplan ein, in dem das bewilligte Budget auf den Gesamtzeitraum nach Budgetlinien und Monaten aufgeteilt wird. Passend dazu können Vorauszahlungen angefordert werden, die nach spätestens vier Monaten mit Verwendungsnachweisen und Belegen abzurechnen sind. Genauere Informationen zur finanziellen Abwicklung finden Sie hier.
Wir unterstützen Ihr ehrenamtliches Engagement. Im Rahmen des Förderprogrammes können unter anderem Mittel für Projektreisen, Trainingskosten, Sachmittel und Verwaltungskosten beantragt werden. Personalkosten, grundständige Baumaßnahmen sowie Forschungsmaßnahmen werden hingegen nicht gefördert. Eine genaue Übersicht, welche Kosten von unserem Förderprogramm übernommen werden können, finden sie hier.
Das vertraglich vereinbarte Budget darf nicht überschritten werden. Bitte setzen Sie sich bei Änderungen im Projektablauf mit uns in Verbindung.
Grundsätzlich gilt, dass jede Budgetlinie um 20% über- oder unterschritten werden und mit einer anderen Kostenart verrechnet werden darf. Dabei darf sich das Gesamtbudget im Zuge der Budgetlinienverschiebung nicht verändern und die Budgetgrenzen von Verwaltungs- und Sachkosten müssen weiterhin eingehalten werden. Darüber hinaus gehende Änderungen erfordern eine Bewilligung und formale Vertragsergänzung.
Sie können sich nur gemeinsam mit Ihrem deutschem Partner um eine Förderung bewerben. Ihr deutscher Partner ist offizieller Antragsteller und Vertragspartner in unserem Förderprogramm. Wenn Sie in einer Gesundheitseinrichtung in einem Land mit niedrigem und mittlerem Einkommen gemäß der OECD DAC Kriterien tätig sind und gerne an einem Klinikpartnerschaftsprojekt teilnehmen möchten, können wir Sie unterstützen, eine passende deutsche Gesundheitseinrichtung zu finden. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
In jeder Partnerschaft können mitunter Kommunikationsprobleme auftreten. Versuchen Sie schon zu Beginn Ihre Erwartungen zur Partnerschaft möglichst genau darzulegen und entwickeln Sie gemeinsam Konzepte, mit denen Sie Ihre Ziele erreichen wollen. Gerne stehen wir beiden Seiten beratend zur Verfügung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Ja, im Anschluss an die erste Projektlaufzeit ist eine Folgeförderung möglich. Dafür muss erneut ein Antrag auf Förderung eingereicht werden.
Grundsätzlich ist eine Folgeförderung möglich. Diese ist jedoch abhängig von der Mittelzuteilung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Sollten Sie in einem Vorauszahlungszeitraum weniger Kosten als ursprünglich kalkuliert nachweisen können, empfiehlt sich eine Änderung des Mittelbedarfsplanes. Sie können den Mittelbedarfsplan unterjährig immer auf Ihre tatsächlichen Kosten und Kostenplanung abändern. Ihre Ansprechpartner in der Finanziellen Vertragsabwicklung beraten Sie dazu gerne.
Größere Änderungen sollten immer mit dem Sekretariat der Initiative abgestimmt werden. Beschaffungen müssen gemäß den gesetzlichen Vergaberichtlinien erfolgen. Anschaffungen ab einem Wert von 1000 €, die nicht im Projektantrag genannt sind, erfordern eine gesonderte Beantragung und Genehmigung seitens der GIZ.
Gefördert werden Projekte von langfristig angelegten Hochschul- und Klinikpartnerschaften zwischen deutschen und afrikanischen Institutionen zum Thema Patientensicherheit.
Die Entscheidung über die eingereichten Bewerbungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt die formelle Prüfung der eingereichten Bewerbungen durch das Sekretariat der Initiative. Anschließend erfolgt die fachliche Prüfung durch unser Expertengremium, dem Technischen Komitee. Genaue Informationen zu unseren Förderkriterien finden Sie hier.
Der Zeitraum zwischen der Beantragung und dem Erhalt eines Vorschusses entspricht in etwa zwei bis drei Wochen. Wenn Bargeld ins Partnerland eingeführt wird, ist zu beachten, dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hierfür keine Haftung übernehmen kann.
Die Auflistungen sollten so genau wie möglich geschehen. Sind im Rahmen Ihres Projektes beispielsweise mehrere Seminare geplant, sollte auch vermerkt werden, dass Unterrichtsmaterial für die gegebene Anzahl Seminare benötigt wird.
Eine Mittelweiterleitung ist gemäß Vertrag § 3.5. nicht erlaubt. Der ZE ist nicht berechtigt, Teile der im Rahmen des Zuschussvertrages gewährten Mittel als Zuschuss an Dritte (Endempfänger) weiterzugeben
Das EFFECt-Tool ist ein Online-Tool zur Selbstevaluation für bereits bestehende Projektpartnerschaften. Es hilft Ihnen dabei wichtige Dimensionen Ihre Partnerschaft zu bewerten und gemeinsam mit Ihrem Partner Handlungsbedarf zu identifizieren.
Es finden regelmäßig Austausch- und Netzwerktreffen mit den Projektteilnehmenden statt. In unserem Veranstaltungskalender sehen Sie, wann das nächste Treffen geplant ist. Als Mitglied der globalen ESTHER Allianz unterstützen wir Sie gerne bei der Vernetzung mit Partnerinstitutionen über die Initiative hinaus. Hier finden Sie eine Übersicht der Partnerschaftsprojekte der ESTHER Mitglieder. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen dazu.
Die laufende Förderrunde stellt das Thema eHealth in den Fokus.
Die Durchführungsverantwortung liegt bei dem deutschen Partner, der damit über die Sachgüterbeschaffung entscheidet. Die GIZ trifft keine Vergabeentscheidungen und -genehmigungen. Bitte beachten Sie die vertraglichen Vereinbarungen zur Sachgüterbeschaffung gemäß der Vergabeordnung und stimmen Sie sich im Zweifel mit der Verwaltung in Ihrem Haus ab.
Nein, bitte wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres eigenen Hauses. Die Partner haben die Durchführungsverantwortung und entscheiden selbst, ob sie die Partnerschaft mit einem Memorandum of Understanding oder einem Vertrag schriftlich vereinbaren wollen. Partnerschaften und deren Zuschussverträge sind immer individuell. Mögliche Themen für einen Vertrag sind: Inhalt der Partnerschaft, Aufgabenteilung, Besuche und Austausch von Personal, Mittelweiterleitung, finanzielle Vertragsabwicklung zwischen den Partnern, Datenaustausch etc.
Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Partner, an die örtlichen Behörden und/oder an Ihre Verwaltung in Deutschland. Da die Durchführungsverantwortung beim deutschen Zuschussempfänger liegt, können die GIZ-Büros in den Partnerländern in diesem Fall nicht unterstützen.
Bitte wenden Sie sich an den Finanzbereich der GIZ. Die zuständige Ansprechperson finden Sie auf S. 1 Ihres Zuschussvertrages.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson im Förderprogramm Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika, die in dem Einladungsschreiben nach Vertragsunterzeichnung angegeben ist.
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung „Einkauf und Verträge“ der GIZ (aktuelle Ansprechperson s. S. 1 des Zuschussvertrags).
Änderungen des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Die GIZ bittet um einen begründeten, unterzeichneten Änderungsantrag auf Ihrem offiziellem Briefpapier, mit Finanzplan (alt) und Finanzplan (nur die Änderungen) und Finanzplan (neu). Bitte beachten Sie: Die Vertragssumme insgesamt bleibt unverändert.
Hochschul- und Klinikpartnerschaften Afrika fördert Ihre Partnerschaft für einen Zeitraum von bis zu 22 Monaten mit bis zu 300.000 Euro
Ja, die Förderung ist regional begrenzt auf Afrika südlich der Sahara.
Ja, ein kleiner Teil der Fördersumme kann für operative Forschung beantragt werden.
Nein, jedoch müssten Zuschussempfänger bei verspäteter Vorauszahlungsanforderung ggf. in Vorleistung gehen.
Nach den beidseitigen Vertragsunterschriften dürfen Projektaktivitäten beginnen.
Die nächste Förderphase zum Thema eHealth ist gestartet. Bewerbungen sind noch bis zum 31.5.2019 möglich.
Das Ziel der Förderung ist die Stärkung langfristig angelegter, nachhaltiger Partnerschaften, die einen Beitrag zur Stärkung von Gesundheitssystemen leisten. Die Partnerschaften tragen durch Wissensaustausch zur Verbesserung der Gesundheitsdienste in den Partnerorganisationen in Entwicklungsländern bei. Erfahren Sie hier mehr zu unserem Förderprogramm.
An jeder Partnerschaft muss mindestens eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige afrikanische Gesundheitseinrichtung der sekundären oder tertiären Versorgung beteiligt sein. Zusätzlich kann es weitere deutsche oder afrikanische Partnerinstitutionen geben.
Bei dem Förderprogramm Hochschul- und Klinikpartnerschaften in Afrika können sich deutsche öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Gesundheitseinrichtungen, Bundesinstitute und Forschungseinrichtungen mit ihrem Partnerschaftsprojekt bewerben. Der deutsche Partner ist offizieller Antragsteller und bei positivem Bescheid auch Vertragspartner für den Zuschuss.
Das E-Learning befindet sich derzeit noch in der Finalisierung. Sobald der Kurs fertig gestellt ist, finden Sie alle notwendigen Informationen auf unserer Förderprogrammseite.
Senden sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31.5.2019.
Nein, ein erster Anteil wird nach der ersten Vorauszahlungsanforderung ausgezahlt. Später im Zwei-Monatsrhytmus nach vereinbarten Zwischen-Verwendungsnachweisen und weiteren Vorauszahlungsanforderungen, wie sie im Vertrag vereinbart werden.
Gefördert werden: Personalkosten, Externe Experten/Consultants, Reise-/Transportkosten, Veranstaltungskosten, Beschaffung von Sachgütern, Verbrauchsmaterialien, Verwaltungsgemeinkosten und Operative Forschung in geringem Maße.