Wir unterstützen unsere Partner*innen in dem gesamten Projektablauf. Klinikpartner*innen beschäftigen sich mit den Themen Vertrag, finanzielle Abwicklung, Sachberichten, Vertragsänderungen sowie ihrem Projektabschluss und einem möglichen Folgeantrag.
Vertragsmanagement
Im Rahmen des Förderprogramms Klinikpartnerschaften wird ein Zuschussvertrag zwischen dem/der deutschen Antragsteller*in und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH geschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie alle für Ihr Projekt wichtigen Dokumente und Informationen:
Anlagen zum GIZ-Zuschussvertrag, Informationen zur finanziellen Vertragsabwicklung, das Dokumentationsblatt zu projektbeteiligten Personen, Vorgaben zum Zwischen- und Schlussbericht sowie Informationen zu der Schlussrechnung.
Zu spezifischenFragen kontaktieren Sie bitte immer die auf dem Deckblatt/Zuschussvertrag genannte Ansprechperson.
Finanzielle Abwicklung
Die finanzielle Abwicklung liegt in der Verantwortung des/der deutschen Zuschussempfänger*in Die Umsetzung des Projektes darf erst nach Vertragsunterzeichnung beginnen. Mit dem Währungsrechner der Europäischen Union können Sie Ihre Ausgaben in der entsprechenden Landeswährung korrekt angeben.
Zu Projektbeginn müssen Sie zunächst den Mittelbedarfsplan und die Bestätigung der Einrichtung eines separaten Unterkontos einreichen. Danach können Sie die erste Vorauszahlung anfordern.
Sachberichterstattung - Vorgaben
Die fachliche Umsetzung liegt in der Verantwortung des/der deutschen Partner*in, der/die diese eng mit den Partnern vor Ort abstimmt. Das Förderprogramm wird jährlich in Form von Sachberichten über den Projektstand informiert. In unserer Mediathek haben wir nützliche Dokumente und Werkzeuge zusammengetragen, die Sie bei der Projektumsetzung unterstützen.
Senden Sie uns bitte jährlich einen Sachbericht sowie zum Projektende hin einen Schlussbericht zu (siehe Berichtspflichten im Vertrag). Bitte nutzen Sie dafür entweder das Dokument Vorgaben zur Berichterstattung - Sachbericht oder das Dokument Vorgaben zur Berichterstattung - Schlussbericht (Download). Auch wenn bisher nur wenige Aktivitäten stattgefunden haben, bitten wir Sie, diese kurz in dem Sachbericht auszuführen.
Projektbeteiligte Personen
Um Reisekosten für alle an der Klinikpartnerschaft beteiligte Personen abrechnen zu können, füllen Sie bitte das "Übersichtsblatt weitere projektbeteiligte Personen" aus. Hier handelt es sich um Personen, die nicht in Ihrem Projektantrag genannt wurden; zum Beispiel, weil sie zu einem späteren Zeitpunkt hinzukamen oder es in Ihrem Projekt zu Personalveränderungen kam.
Änderungen und Ergänzungen
Sollten sich in Ihrem Projekt Änderungen, z.B. ein Wechsel der Projektleitung oder Änderungen von Aktivitäten ergeben, informieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Ansprechperson im Förderprogramm oder senden uns einfach hier eine E-Mail.
Projektabschluss und Folgeantrag
Zum Abschluss Ihres Projektes freuen wir uns im Rahmen des Schlussberichts über die umgesetzten Aktivitäten, entstandene Herausforderungen und gewonnenen Erfahrungen zu lesen. Haben Sie mit Ihrem/Ihrer Partner*in schon eine neue Projektidee entwickelt, können Sie gerne einen Folgeantrag entwickeln und sich damit erneut bewerben.
Schlussrechnung
Nicht abgerechnete Vorauszahlungen müssen unaufgefordert an die GIZ zurückgezahlt werden. Sollten in Ihrem Projekt größere Sachgüter, z.B. ein Ultraschallgerät, beschafft worden sein, müssen diese an den/die Partner*in vor Ort übergeben werden. Alle Belege müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden für den Fall einer Prüfung durch das BMZ, GIZ, die EKFS oder den Bundesrechnungshof.
Folgeantrag
Wir empfehlen, sich circa neun Monate vor Projektende auf eine Folgeförderung zu bewerben. Zu diesem Zeitpunkt können wir bereits den Umsetzungsstand des laufenden Projekts einschätzen. Der Übergang in die Folgephase sollte ohne große Unterbrechung möglich sein. Folgeförderungen sind zeitlich nicht limitiert. Wir beraten Sie dazu gerne.